Verbändestellungnahme zum Entwurf der TKMV-Änderungsverordnung

Autor: Dr. Franziska Löw

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In ihrem Referentenentwurf einer ersten TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung vom 18. Juli 2024 beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) geltenden Mindestbandbreiten eines Internetzugangsdienstes von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s im Download und von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s im Upload anzuheben.

In einer gemeinsamen Stellungnahme von acht Verbänden, darunter ANGA, bekräftigen diese ihr Bestreben, die Gewährleistung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse durch die Bereitstellung möglichst leistungsfähiger Internetzugangsdienste zu unterstützen. Der hierauf abzielende Rechtsanspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, der seine technische Konkretisierung in der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) erfährt, muss dafür jedoch so ausgestaltet sein, dass er einerseits den nachweisbaren Lebenswirklichkeiten der Menschen für eine soziale und wirtschaftliche Teilhabe genügt und andererseits mit dem flächendeckenden Glasfaserausbau als zukunftsfähiger Lösung harmoniert.

Mit ihrer angestrebten Änderung der TKMV legt die Bundesnetzagentur die Gesetzesvorgaben jedoch weit aus.

  • Lesen Sie hier die gemeinsame Verbändestellungnahme:

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