Verbändeposition zum Entwurf einer TK-Mindestversorgungsverordnung
Im letzten Jahr wurde durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) geschaffen. Es soll allen besonders schlecht oder gar nicht versorgten Endnutzern durch die Bereitstellung eines Sprachkommunikationsdienstes und eines Internetzugangsdienstes eine angemessene digitale Teilhabe ermöglichen. Die Bundesnetzagentur hat in einem Entwurf die Leistungsanforderungen konkretisiert, die diese Dienste erfüllen sollen. Dabei soll das Spannungsverhältnis zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau auf der einen Seite und Sicherstellung einer angemessenen Internetgrundversorgung auf der anderen Seite berücksichtigt werden. Aus Sicht der Branche besteht jedoch insbesondere mit Blick auf die Latenzanforderungen noch Anpassungsbedarf.
Die Stellungnahme der Verbände ANGA, Bitkom, BREKO, BUGLAS, eco, VATM und VKU finden Sie hier.