TK-NABEG: Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren dringend erforderlich
Lange hat die Branche auf den Beschluss zum Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-NABEG) gewartet. Nach Monaten der Uneinigkeit und Diskussionen zwischen den Ressorts hat sich die Bundesregierung auf eine Gesetzesvorlage geeinigt. Der Entwurf bleibt jedoch weit hinter den Hoffnungen und Ankündigungen zurück. Sollte es hier keine elementaren Nachbesserungen im Bundestag und Bundesrat geben, wird das Gesetz keine echte Beschleunigung für den Gigabit-Ausbau bringen. Damit wäre eine wirklich wichtige Chance beim Ausbau vertan.
Die Bundesregierung hat den Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Gesetzesvorlage als im „überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft, mit Befristung bis zum Jahr 2030. Dieser Kompromiss ist in Naturschutzgebieten auf den Mobilfunk beschränkt. Das schließt in diesem Bereich de facto Verbesserungen beim Festnetz- und damit Glasfaserausbau aus. Gleichzeitig enthält der Entwurf neue Kostentreiber und zusätzliche bürokratische Lasten für die Unternehmen. Dazu gehört die Aufnahme von sachfremden Themen wie die Änderungen beim Minderungsrecht.
Der Gesetzentwurf beinhaltet aber auch Verbesserungen. Positiv bewertet die ANGA unter anderem die Genehmigungsfreiheit von geringfügigen Baumaßnahmen. Der Verband begrüßt außerdem die Veränderungen der Informationsbereitstellung beim Gigabit-Grundbuch.
Die Berliner Sommerpause ist vorbei – jetzt sind Bundestag und Bundesrat gefordert. Im Sinne des Glasfaserausbaus und der Digitalisierung Deutschlands müssen sie beim sogenannten Beschleunigungsgesetz noch deutliche Verbesserungen auf den Weg bringen.