EU-Gesetz zum Gigabit-Ausbau bleibt hinter Erwartungen zurück

Autor: Corinna Keim

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Kategorie: Breitband , Europa

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Pressestatement von ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber zum vom EU-Parlament verabschiedeten Gigabit Infrastructure Act (GIA):

„Der Gigabit Infrastructure Act bleibt hinter unseren Erwartungen und Hoffnungen zurück. Er setzt Impulse, verpasst aber wichtige Chancen, um den Gigabit-Ausbau voranzutreiben. Wir werden keinen Ausbau-Booster durch diese EU-Gesetzgebung erleben.

Positiv bewerten wir, dass der GIA den Netzzugang auf Bitstrom-Basis als alternatives Angebot zum Leerrohrzugang in Deutschland festgelegt hat. Das ist wichtig für den deutschen Markt mit seinen Besonderheiten und von erheblicher Bedeutung für die Wettbewerbssituation. Damit wurde eine Investitionshürde verhindert. Weitergehende symmetrische Zugangspflichten würden Glasfaser ausbauenden Wettbewerbern der Telekom schaden und den Ausbau damit bremsen.

Der GIA beinhaltet die Möglichkeit der Genehmigungsfiktion. Anträge zum Netzausbau, die nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten beantwortet werden, gelten als stillschweigend bewilligt. Die Regelung wird in Deutschland allerdings keine Beschleunigung bringen. Die Frist von vier Monaten ist zu lang. Sie bleibt hinter der deutschen Regel von drei Monaten zurück.

Der GIA rückt vom Very-High-Capacity-(VHC)-Ansatz der europäischen Richtlinie EECC ab. Er setzt im Festnetz ausschließlich auf den Ausbau von Glasfasernetzen. Das äußert sich unter anderem bei der Einführung des sogenannten fibre-ready-Labels. Wir sehen diese Abkehr vom Grundsatz der Technologieneutralität kritisch. Zu begrüßen ist aber, dass das fibre-ready-Label freiwillig ausgestaltet ist. Das verhindert, dass die Kosten für den Glasfaserausbau durch ein Siegel künstlich in die Höhe getrieben werden.“