Gutachten: Geplante Änderungen bei Inhaus verstoßen gegen EU-Recht

Autor: Corinna Keim

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Kategorie: Breitband , Gesetzgebung

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Im Juli 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) das Papier „Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG [Telekommunikationsgesetzes] und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau“. Darin erwägt das BMDS einen gesetzlichen Anspruch auf Mitnutzung bestehender Verkabelungen in Gebäuden über den rechtlichen Status quo hinaus. Vor diesem Hintergrund behandelt dieses Rechtsgutachten die Frage, ob ein gesetzlich vordeterminierter Zugangsanspruch zu gebäudebezogenen aktiven und aktivierbaren Verkabelungen und zugehörigen Einrichtungen, einschließlich des ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkts, in der vom BMDS vorgeschlagenen Form unionsrechtskonform ist.

Zudem wird der Frage nachgegangen, ob die §§ 145, 149 TKG den Art. 61 Abs. 3 UAbs. 1, UAbs. 2, Abs. 5 EKEK (Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation) hinreichend umsetzen oder insofern gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass ein gesetzlich vordeterminierter Zugangsanspruch nicht mit dem Unionsrecht vereinbar wäre.