ANGA-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des TKG-Änderungsgesetzes

Autor: Dr. Franziska Löw

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Kategorie: Breitband , Gesetzgebung , Politik , Positionspapier

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Der Regierungsentwurf zum TKG-Änderungsgesetz verfolgt ein Ziel, das wir ausdrücklich teilen: den flächendeckenden Glasfaserausbau entscheidend voranzubringen. Damit das gelingt, sehen wir jedoch Anpassungsbedarf. Neue Regelungen dürfen nicht die Investitionsanreize genau jener Unternehmen schwächen, die den Ausbau derzeit aus eigener Kraft stemmen. Als Verband der Unternehmen, die mehr als 20 Millionen Haushalte in Deutschland mit Gigabit-Internet und Fernsehen versorgen, haben wir den Entwurf in unserer Stellungnahme im Detail bewertet.

Drei Punkte sind aus unserer Sicht zentral:

  1. Die neuen symmetrischen Zugangsverpflichtungen (§§ 22a, 22b TKG-E) würden genau dort Investitionsanreize schwächen, wo der Ausbau noch nicht abgeschlossen ist. Das verlangsamt den Glasfaserausbau, statt ihn zu beschleunigen. Darüber hinaus geben zwei Rechtsgutachten von Prof. Koenig sowie das vom BMDS beauftragte WIK-Gutachten Anlass zu der Frage, ob der nationale Gesetzgeber den europäischen Rahmen an dieser Stelle enger auslegen muss oder ob er ihn bereits überschreitet.
  2. Das Recht auf Vollausbau (§ 144 TKG-E) braucht einen belastbaren Bestandsschutz für bestehende Verträge mit der Wohnungswirtschaft. Ohne ihn würden laufende Ausbaukonzepte für Millionen Wohneinheiten ausgehöhlt. Im Ergebnis drohen wirtschaftlich besonders schwierige Lagen unerschlossen zu bleiben.
  3. Bei der Kupfer-Glas-Umschaltung (§ 34 TKG) brauchen wir mehr Tempo und Entschlossenheit. Im TKG gehören die Interessen aller VHC-Netzbetreiber – Glasfaser wie HFC – in der Entscheidung der Bundesnetzagentur berücksichtigt, wenn das DSL-Kupfernetz abgeschaltet wird.

Das parlamentarische Verfahren bietet jetzt die Gelegenheit, diese Punkte aufzugreifen.

  • Lesen Sie hier die Position des Breitbandverbandes ANGA zum Regierungsentwurf TKG-Änderungsgesetz.

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