Open-Access-Entgelte: ANGA begrüßt Ziel der Anbietervielfalt – Blick muss auf die Nachfrageseite gerichtet werden
Freiwilliger Open Access funktioniert – Telekom nutzt Angebote der Wettbewerber bislang kaum
Berlin, 23. September 2026 – Die Bundesnetzagentur will die Anbietervielfalt auf Glasfasernetzen sicherstellen. Gerade mit Blick auf den anstehenden Technologiewechsel von DSL-Kupfer- auf Glasfasernetze ist das ein richtiges Ziel. Hierzu hat die Behörde gestern Orientierungspunkte zu Entgeltprinzipien für Open-Access-Zugänge vorgelegt und zur Konsultation gestellt.
Anbietervielfalt ist wichtig und ein unmittelbares Ergebnis funktionierenden Wettbewerbs. Die ANGA-Mitgliedsunternehmen setzen auf Open Access und gewähren sich wechselseitig Zugang zu ihren Netzen. Die Vielzahl entsprechender Zugangsvereinbarungen im Markt zeigt, dass freiwilliger Open Access funktioniert. In diesen Vereinbarungen verständigen sich die Marktteilnehmer nicht nur über die technischen und prozessualen Modalitäten der Netznutzung, sondern auch über den Preis für den Netzzugang.
„Vor diesem Hintergrund muss die Frage erlaubt sein, ob tatsächlich Bedarf für eine weitergehende Konkretisierung der Entgeltmaßstäbe durch die Bundesnetzagentur besteht“, sagt Franziska Löw, Direktorin Recht und Regulierung der ANGA. „Die Behörde betont selbst, dass die Aushandlung der kommerziellen Bedingungen für freiwilligen Netzzugang der Vertragsfreiheit der Parteien unterliegt.“
Telekom nimmt Open-Access-Angebote kaum in Anspruch
Fakt ist: Open-Access-Angebote sind vielfach im Markt vorhanden. Fakt ist aber auch: Die Telekom als bundesweit größter Anbieter und Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht nimmt die Open-Access-Angebote ihrer Wettbewerber bislang kaum in Anspruch. Vorhandenes Mitnutzungspotenzial bleibt damit ungenutzt.
„Dieses Problem allein durch eine weitere Konkretisierung der Angebotsbedingungen lösen zu wollen, greift zu kurz. Vielmehr muss die Nachfrageseite in den Blick genommen werden“, so Löw. „Wenn ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht marktgängige Open-Access-Angebote seiner Wettbewerber nicht nutzt, obwohl eine Mitnutzung technisch und wirtschaftlich möglich wäre, und stattdessen bestehende Glasfasernetze überbaut, stellt sich die Frage nach einem effizienten Einsatz knapper Ausbauressourcen ebenso wie nach einem taktischen Einsatz wettbewerbsschädigender Praktiken. Hier sollte die regulatorische Diskussion ansetzen.“
Die ANGA wird die Vorschläge der Bundesnetzagentur im Detail prüfen und sich im Rahmen der bis zum 16. November 2026 laufenden Konsultation mit einer Stellungnahme einbringen.