ANGA sieht im DNA zentrale Weichenstellung für Kupfer-Glas-Übergang
Berlin/Brüssel, 21. Januar 2026. Die EU-Kommission hat heute ihren Entwurf für einen Digital Networks Act (DNA) vorgestellt. Der Vorschlag setzt wichtige Impulse für die künftige Regulierung digitaler Netze in Europa. Aus Sicht von ANGA Der Breitbandverband e.V. kommt dem vorgesehenen Rahmen für den Übergang von DSL-Kupfer- zu Glasfasernetzen dabei eine Schlüsselrolle zu.
Der Umstieg von DSL-Kupfer auf Glasfaser ist der entscheidende Schritt für eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur. Er ist damit ein zentraler Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. „Der Kupfer-Glas-Übergang ist kein technisches Randthema, sondern die Voraussetzung für ein nachhaltiges Upgrade unserer digitalen Infrastruktur. Dass die EU-Kommission dieses bedeutsame Thema jetzt angeht, ist ein wichtiges Zeichen für die Mitgliedstaaten“, betont ANGA-Präsident Thomas Braun.
Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass die EU-Kommission erstmals einen EU-weiten, regelbasierten Rahmen für das Kupfer-Glasfaser-Upgrade vorschlägt. Verbindliche Vorgaben können dazu beitragen, den Umstellungsprozess zu strukturieren und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Entscheidend ist dabei, dass der Übergang diskriminierungsfrei ausgestaltet wird. Die Regeln dürfen Wettbewerbsunternehmen im Prozess nicht schlechter stellen als etablierte Marktakteure.
Zugleich weist die ANGA darauf hin, dass es bei der konkreten Ausgestaltung auf die Details ankommt, die noch näher geprüft und beurteilt werden müssen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Übergang ist die durchgehende Sicherstellung der Versorgung der Kundinnen und Kunden. Gleichzeitig dürfen Investitionsanreize für den Glasfaserausbau nicht untergraben werden. „Versorgungssicherheit und Investitionsschutz müssen Hand in Hand gehen. Nur so gelingt der Wechsel zu Glasfaser flächendeckend und nachhaltig“, unterstreicht Braun.
Wichtig ist aus Sicht der ANGA zudem, dass nationale Regelungen langfristig mit den europäischen Vorgaben des Digital Networks Act in Einklang stehen. Da der DNA-Vorschlag ein EU-weites Abschaltdatum Ende 2035 vorsieht, ist der Plan der deutschen Regulierungsbehörde, die Abschaltung im Jahr 2030 zu beginnen, damit zeitlich nicht vereinbar. Deutschland muss zu einem früheren Zeitpunkt starten, um den EU-Vorschriften zu entsprechen. Die BNetzA sollte dies jetzt entsprechend regeln.
Mit Blick auf die Regulierung insgesamt unterstreicht die ANGA die Bedeutung ausreichender Handlungsspielräume für die nationalen Regulierungsbehörden. Asymmetrische Vorab-Regulierung auf Basis marktbeherrschender Stellungen (SMP) bleibt ein zentrales Instrument zur Sicherung wirksamen Wettbewerbs. Eine zusätzliche Ausweitung einer Regulierung auf alle Marktteilnehmer (symmetrische Regulierung) sieht der Verband dagegen kritisch. Das würde in einer Phase rückläufiger Investitionen falsche Signale senden. Der deutsche Markt zeigt, dass Open Access und Kooperationen auf Basis freiwilliger Vereinbarungen gut funktionieren.
Der Verband wird sich in den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv einbringen und den Dialog mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission eng begleiten.
