Positionen

Stellungnahme zum Umsetzungskonzept der BNetzA zu § 77a Abs. 3 TKG-E 15. Februar 2012

Stellungnahme der ANGA zum Umsetzungskonzept zu § 77a Abs. 3 TKG-E bzw. zum Fragebogen zur Frage der Verfügbarkeit von Infrastrukturen der Bundesnetzagentur.



Stellungnahme zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) 13. Januar 2012

Stellungnahme der ANGA zur Novellierung des FFG anhand des Fragenkatalogs der Filmförderungsanstalt.



Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf Kostenfallen im Internet 08. Dezember 2011

Gemeinsame Stellungnahme der Verbände ANGA, BVDW, BVH und ECO zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (BT-Drs. 17/7745).



TKG-Novelle: Kabelnetzbetreiber fordern Nachbesserungen bei der Frequenzpolitik 27. Oktober 2011

  • TKG-Novelle heute im Bundestag verabschiedet
  • Kabel keine geschützte Frequenznutzung mehr: Verbrauchern drohen TV-Störungen
  • Novellierung schafft Klarheit bei der Formulierung der Betriebskostenverordnung
  • Verzicht auf Breitband-Universaldienst zeigt Weitblick

Köln/Berlin, 27. Oktober 2011 – Heute hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition den eigentlich schon für den Sommer geplanten Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikations-gesetzes angenommen. Das Ziel, das Gesetz bis Ende des Jahres zu verabschieden, wird jetzt vor allem davon abhängen, wie sich die Länder positionieren und ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

Trotz der langen Beratungen besitzt der Entwurf jedoch immer noch Schwächen. Besonders kritisch sehen die Kabelnetzbetreiber, dass das Kabel künftig nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen soll. Dies hat zur Folge, dass die Bundesnetzagentur bei der zukünftigen Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkanbieter eventuell auftretende Störungen von Anwendungen in den Kabelnetzen nicht mehr berücksichtigen muss. Dabei können Funkanwendungen die Übertragung im Kabel erheblich stören: Die Störungen des Fernsehempfangs durch die Aufschaltung des neuen Digitalradios diesen Sommer haben gezeigt, wie wichtig es ist, Auswirkungen auf Kabelnetze schon vor Inbetriebnahme von neuen Funkanwendungen zu identifizieren. „Betroffen sind hiervon die Kabelnetzbetreiber, aber insbe-sondere deren Endkunden, die mit Störungen bei dem TV-Empfang, der Internetnutzung und der Telefonie rechnen müssen. Der Mobilfunk hat großes Störpotenzial – umso wichtiger ist es, dieses im Vorfeld zu identifizieren und im Rahmen der Frequenzplanung zu minimieren. Hier müssen die Länder im Bundesrat die Chance nutzen und nachbessern.“, so Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA).

Mehr Klarheit schafft hingegen eine Änderung in der Betriebskostenverordnung. Zwar war die Verordnung auch bisher schon technologieneutral formuliert. Eine sprachliche Änderung macht jetzt aber noch deutlicher, dass die Umlagefähigkeit der Entgelte für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk alle leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen erfasst, gleichgültig welcher Art das Breitbandnetz ist.

Weitblick haben die Abgeordneten bewiesen, als sie auf die Einführung eines Breitband-Universaldienstes verzichtet haben. Hierzu Thomas Braun: „Im freien Wettbewerb werden die deutschen Telekommunikationsunternehmen das Land schneller, kostengünstiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen können, als dies mit einer staatlichen Ausbauverpflichtung möglich wäre.“



Branchenappell gegen einen Breitband-Universaldienst 20. September 2011


Im Wettbewerb sind wir schneller, kostengünstiger und besser


Gemeinsam warnen die Verbände ANGA, BITKOM, BREKO, VATM und VGU vor der Einführung eines Breitband-Universaldienstes.

ANGA-Positionspapier zum Breitbandausbau in Deutschland 08. März 2011

ANGA-Positionspapier zum Breitbandausbau in Deutschland

Zum Jahresende 2010 verkündete die Bundesregierung die Erreichung des selbstgesteckten Breitbandziels. Zu diesem Zeitpunkt waren nahezu alle Haushalte in Deutschland mit mindestens 1 MBit/s ans Internet angeschlossen. Gleichzeitig wird die Versorgung mit einer ausreichenden Internetinfrastruktur für Wirtschaft und Verbraucher immer bedeutsamer. Hieraus ergibt sich eine politische Diskussion über den weiteren Breitbandausbau in Deutschland. Aus Sicht der ANGA sind dabei folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Der Breitbandausbau in Deutschland ist von großer Bedeutung und schreitet voran. Die Kabelnetzbetreiber investieren seit Jahren über 20 Prozent ihrer Umsätze in den Netzausbau und neue Plattformen. Ende 2012 werden sie ca. 60 Prozent aller deutschen Haushalte einen Anschluss mit bis zu 100 MBit/s anbieten können.
  • Beim Breitbandausbau ist in erster Linie der Markt gefragt. Regulatorische Eingriffe wie ein sog. Breitbanduniversaldienst sind mit dem existierenden Rechtsrahmen nicht vereinbar und verzerren den Wettbewerb.
  • Auch zukünftig muss ein Technologiemix die Breitbandversorgung sichern. Einseitige Konzentration auf eine Technologie behindert den Ausbau, verursacht hohe Kosten und schadet dem Wettbewerb.
  • Lediglich in Gegenden, in denen ein Ausbau durch keine der verfügbaren Technologien wirtschaftlich erreicht wird, ist ein Eingreifen des Staates durch finanzielle Förderung sinnvoll.

Die Position der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. zum Breitbandausbau in Deutschland steht nachfolgend zum Download bereit: 

Gemeinsame Verbändeerklärung gegen "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" 23. September 2010

Die ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. spricht sich in einer gemeinsamen Erklärung mit weiteren Verbänden der Wirtschaft gegen die Einführung eines "Leistungsschutzrechts für Presseverleger" aus.

Die Wirtschaftsverbände erkennen keine Rechtfertigung für das Vorhaben, das zu einer milliardenhohen Abgabenlast für alle Unternehmen und selbständigen Berufstätige in Deutschland führen würde.



ANGA-Positionspapier zur Breitbandpolitik und Breitbandförderung 10. Dezember 2009

„Leistungsfähige Breitbandnetze zum schnellen Informations- und Wissensaustausch sind die Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum“. Neben dieser von der Bundesregierung in ihrer Breitbandstrategie hervorgehobenen Rolle als Innovationstreiber für viele andere Branchen hat sich die Breitbandbranche auch selbst zu einem enormen Wachstumsmarkt entwickelt. Daran haben die Kabelnetzbetreiber seit einigen Jahren einen stetig und rasant wachsenden Anteil.

Zu den aktuellsten Herausforderungen der Breitbandbranche zählt der Ausbau der  Versorgung der ländlichen Räume und die Weiterentwicklung der heutigen Breitbandnetze zu sogenannten „Next Generation Access-Netzwerken“. Auch hier kommt den Kabelnetzbetreibern eine Schlüsselrolle zu:

  • Die Kabelnetzbetreiber leisten einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung. Investitionen in hybride Glasfaser-Kupferkoaxialnetze (Hybrid-Fibre-Coax, „HFC-Netze“) sollten daher von der Politik in gleichem Maße wie der Aufbau von reinen Glasfasernetzen unterstützt werden.
  • Durch das aktuelle Angebot von Bandbreiten bis über 100 MBit/s  treibt das Breitbandkabel zugleich auch andere Netzbetreiber zum Aufbau eigener Hochleistungsnetze an.
  • Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auch im Breitbandbereich und des Innovationspotenzials der Kabelnetze sind Störungen der Endgeräte der Kabelkunden durch die Nutzung der sogenannten Digitalen Dividende zu vermeiden.
  • Der ordnungspolitische Rahmen muss Investitionen in den Aufbau eigener Infrastrukturen und den Wettbewerb zwischen Infrastrukturen fördern und nicht vorrangig den Dienstewettbewerb auf nur einem Netz. Die Vision eines einzigen glasfaserbasierten Breitbandnetzes auf Basis von Open Access wird keinen nachhaltigen Wettbewerb schaffen.
  • Politik und Regulierung  müssen den Breitbandausbau durch einen technologieneutralen Regulierungsrahmen befördern, der vor allem auf einen infrastrukturbasierten Wettbewerb zielt. Eine finanzielle Förderung des Aufbaus von Breitbandnetzen darf den Wettbewerb zu bestehenden Breitbandnetzen genauso wenig verzerren wie Kooperationsmodelle zum Aufbau solcher Netze.

Die Position der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. zur Breitbandpolitik und Breitbandförderung steht nachfolgend zum Download bereit:



ANGA-Positionspapier zur Digitalisierung 06. Oktober 2009

Die Digitalisierung der Fernsehübertragung ist mit vielen volkswirtschaftlichen Vorteilen verbunden und politisch erwünscht. Sie ermöglicht eine effizientere Nutzung der vorhandenen Übertragungskapazitäten und schafft die Grundlage für interaktive Angebote und Nutzungsformen. Dies führt zu größerer Medienvielfalt und positiven Impulsen für das Wirtschaftswachstum und den deutschen Arbeitsmarkt.

Aus diesem Grunde steht die Digitalisierung weit oben auf der politischen Agenda. Dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene: Die EU-Kommission hat eine umfangreiche Strategie für ein digitales Europa vorgelegt, die deutschen Bundesländer haben die Landesmedienanstalten in den Rundfunk- und Mediengesetzen ausdrücklich mit der Förderung der Digitalisierung beauftragt.

Die Digitalisierung ist jedoch kein Selbstzweck. Sie ist ein Instrument um Kapazitätsengpässe zugunsten neuer Inhalte und Angebotsformen zu überwinden und dem Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten einschließlich einer interaktiven und zeitsouveränen Mediennutzung zu eröffnen. Auf Seiten der Anbieter sind damit Chancen auf neue Geschäftsmodelle verbunden.

Den Breitbandkabelnetzen kommt dabei aufgrund ihrer Reichweite und Leistungsfähigkeit eine Schlüsselrolle zu. Das in Europa einmalige Potenzial der deutschen Breitbandkabelnetze hat sich in den letzten Jahren bereits zu wesentlichen Teilen entfaltet. Durch die massiven Investitionen der Kabelnetzbetreiber sind viele der vorgenannten Zielsetzungen bereits erreicht: Der frühere Engpass im Kabel ist beseitigt, neben den durchschnittlich 30 bis 35 analogen Programmen verbreiten die Kabelnetzbetreiber heute ca. 200 digitale Fernsehprogramme, sie haben eine Vielzahl von PayTV- und Pay per View-Angeboten aus der Taufe gehoben und über 80 % der rund 27 Millionen erreichbaren Haushalte für superschnelles Internet aufgerüstet. Die Einführung von Video on Demand läuft auf Hochtouren.

Vor diesem Hintergrund ist die immer wieder laut werdende Kritik am Stand der Digitalisierung der Kabelnetze nicht sachgerecht. Dies gilt ebenso für in diesem Kontext aufgestellte Forderungen nach einer baldigen Abschaltung der analogen Kabelübertragung.

Die Position der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. zur Digitalisierung steht nachfolgend zum Download bereit:



ANGA-Positionspapier zu den Must Carry-Vorgaben der Rundfunk- und Mediengesetze 24. Juli 2009

Gesetzliche Vorgaben für die Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über Breitbandkabelnetze enthalten neben dem Rundfunkstaatsvertrag auch die individuellen Rundfunk und Mediengesetze bzw. Medienstaatsverträge der einzelnen Bundesländer. Dabei handelt es sich insbesondere um Übertragungspflichten (sogenannte „Must Carry“-Vorgaben) für die analoge Kabelverbreitung. Bereits um die Konsistenz mit den neugefassten Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags zur Plattformregulierung und dem neuen Rundfunkbegriff zu gewährleisten, besteht hierzu in vielen Bundesländern grundlegender Novel­lierungs­bedarf.

Die Vorschriften der Rundfunk- und Mediengesetze zur analogen Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen werden den heutigen Gegebenheiten nicht mehr gerecht und bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung. Der Anpassungsbedarf ergibt sich insbesondere aus der stetig zunehmenden Nutzung von digitalen Programmen, der jüngsten Novellierung des Rundfunksstaatsvertrags, neuer Rechtsprechung des Europäischen Ge­richts­hofes und neuen Vorgaben des Bundes für die Frequenznutzung.

Zeitgemäß wäre eine abgestufte Regulierung, die Belegungsvorgaben für maximal zwei Drittel der für die analoge Verbreitung genutzten Kanäle vorsieht und die Belegungshoheit der Landesmedienanstalten durch ein Modell von Programmkörben ersetzt, aus denen der Netzbetreiber die konkreten Programme auswählt.

Dieses Modell wird in dem Positionspapier vom Juli 2009 erläutert: 

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12.-14. Juni 2012 | Köln Zur Website