Marktdaten & Studien

Rechtsgutachten: Anreizregulierung zulasten Dritter? Autor: Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Rostock 25. April 2012

Das Rechtsgutachten wurde im Aufrtag der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf erstellt. Das Gutachten ist eine (Verfassungs-)Rechtliche Bewertung einer anreizorientierten Regulierung des privaten Rundfunks zulasten der Kabelnetzbetreiber. Prof. Dr. Gersdorf ist Professor an der Universität Rostock, Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht.



Mit Hochgeschwindigkeit ins Netz 15. Februar 2012

Titel BB Broschüre

Die Broschüre "Mit Hochgeschwindigkeit ins Netz - TV-Kabel sorgt für schnelles Internet in Deutschland" dokumentiert, wie leistungsfähig und zukunftsgerichtet das Breitbandkabel ist. Überzeugen Sie sich, an wie vielen Orten das Kabel bereits heute vorhanden ist und so auch Bürgern in dünner besiedelten Regionen einen schnellen und preiswerten Zugang zum Internet und dessen vielen Möglichkeiten bietet.



Das deutsche Breitbandkabel - Fakten und Perspektiven 2011 18. April 2011

Solon-Studie "Wirtschaftsfaktor Kabel" 05. Oktober 2010

Die Erstellung dieser Studie erfolgte im Auftrag der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. Sie wurde von Solon Management Consulting im Juni und Juli 2010 verfasst.

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Das deutsche Breitbandkabel - Fakten und Perspektiven 2010 18. Februar 2010

Das deutsche Breitbandkabel - Fakten und Perspektiven 2009 28. April 2009

Abschlussbericht zu den Untersuchungen von ANGA und IRT 14. April 2009

Beeinflussung der Dienste auf TV-Kabel-Infrastrukturen durch bidirektionale terrestrische Anwendungen LTE im UHF-Bereich

Anlass für die von der ANGA und dem IRT gemeinsam durchgeführten Untersuchungen war die auf Grundlage der World Radio Conference 07 (WRC 07) für die Region 1 (Afrika, Asien und Europa) getroffene Festlegung, wonach die terrestrischen Fernsehkanäle K 61 bis K 69, dies entspricht dem Frequenzbereich 790 MHz bis 862 MHz, den Mobilfunkbetreibern ab dem 17. Juni 2015 als co-primäre Nutzung zuzuordnen sind. Dieser Umstand führte im Sommer 2008 zur Veröffentlichung der neuen Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft, die mittlerweile vom Bundeskabinett beschlossen und zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Studie dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wurde. Im Rahmen der Verordnung soll dieser Frequenzbereich fur die mobile breitbandige Internetversorgung vorgesehen werden, die Nutzung durch Rundfunkdienste soll auslaufen.

Neben vielen anderen Industriezweigen sehen die TV-Kabelnetzbetreiber und Rundfunkveranstalter diese grundlegende Änderung kritisch und die ANGA hat im September 2008 auf konkret befürchtete Störungen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung hingewiesen.

Die von der ANGA und dem IRT gemeinsam durchgeführten Untersuchungen auf Basis der LTE-Technologie, die als die präferierte Technik der Mobilfunkbetreiber zur Belegung dieses Frequenzbereiches identifiziert wurde, haben ergeben, dass mit erheblichen Störungen der im Kabel genutzten Dienste durch die Gleichkanal-Belegung zu rechnen ist.

Nach umfangreichen Laboruntersuchungen wurde der Betrieb eines LTE-Netzes im Up- und Downlink im Feld simuliert und jeweils die Auswirkungen auf die Übertragung von Signalen im TV-Kabel bis zum Endgerät untersucht. Ziel war es, das schwächste Glied in der kabelgebundenen Bezugskette zu identifizieren. In der Untersuchung wurden nur Gleichkanalstörungen betrachtet. Die Auswirkungen auf analoge (PAL G) und digitale Signale (DVB-C, 64 QAM) wurden gleichermaßen untersucht. Die Auswirkungen eines LTE-Betriebes auf Dienste, die im TV-Kabel auf anderen Frequenzbereichen (Nachbarkanal-Störungen) verbreitet werden, waren nicht Gegenstand der Untersuchung.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Kabel selbst unempfindlich gegenüber Einstrahlungen im Downlink/Uplink sind, während die Endgeräte (Set Top Boxen (STB) und TV-Geräte) durch die Einstrahlung zum Teil massiv beeinflusst wurden. Als Hauptstörer wurden die Mobilfunk-Endgeräte im Uplink-Betrieb, d.h. vom Nutzer aus der Wohnung zurück zur Basisstation, identifiziert. Dabei spielte es kaum eine Rolle, ob der Sender sich im selben Raum wie das Rundfunkempfangsgerät oder in einem benachbarten Raum und getrennt durch eine Stahlbetonwand befand. Im Downlink-Bereich wurde die TV-Kabel-Infrastruktur im Testszenario durch die Gebäudedämpfung gegen äußere Feldstärken geschützt.

Die Untersuchungen kamen dabei zu dem Ergebnis, dass bereits geringe Leistungen von 10 mW, dies entspricht ca. einem Hundertstel der heute üblichen Spitzenleistungen von Mobiltelefonen, massive Störungen verursachen.

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass in dem der Untersuchung zugrundeliegende Szenario mit einem im gleichen Frequenzbereich erfolgenden LTE-Betrieb eine Nutzung von Diensten über die TV-Kabel-Infrastruktur nicht möglich ist. Dies würde zu einem Verlust von 9 Kanälen mit je 8 MHz führen, was einer Bandbreite von ca. 800 Mbit/s auf den TV-Kabelnetzen entspricht. Daher besteht dringender Handlungsbedarf für eine gründliche Untersuchung im Markt befindlicher Endgeräte hinsichtlich ihrer Störfestigkeit und einer Begrenzung der Mobilfunkfeldstärken im relevanten Frequenzbereich. Zusätzlich sollten Kabelmodem-Endgeräte bezüglich ihrer Funktion unter Einwirkung von LTE-Signalen untersucht werden, da die Kabelmodem-Technologie ebenfalls 8 MHz DVB-C Downstream-Kanäle nutzt.




Struktur Breitbandkabelnetz (3D) 27. Juli 2007

Struktur Breitbandkabelnetze 27. Juli 2007

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12.-14. Juni 2012 | Köln Zur Website