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Stellungnahme

24-07-2009

ANGA-Position zu den Must Carry-Vorgaben der Rundfunk- und Mediengesetze

Gesetzliche Vorgaben für die Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über Breitbandkabelnetze enthalten neben dem Rundfunkstaatsvertrag auch die individuellen Rundfunk und Mediengesetze bzw. Medienstaatsverträge der einzelnen Bundesländer. Dabei handelt es sich insbesondere um Übertragungspflichten (sogenannte „Must Carry“-Vorgaben) für die analoge Kabelverbreitung. Bereits um die Konsistenz mit den neugefassten Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags zur Plattformregulierung und dem neuen Rundfunkbegriff zu gewährleisten, besteht hierzu in vielen Bundesländern grundlegender Novel­lierungs­bedarf.

Die Vorschriften der Rundfunk- und Mediengesetze zur analogen Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen werden den heutigen Gegebenheiten nicht mehr gerecht und bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung. Der Anpassungsbedarf ergibt sich insbesondere aus der stetig zunehmenden Nutzung von digitalen Programmen, der jüngsten Novellierung des Rundfunksstaatsvertrags, neuer Rechtsprechung des Europäischen Ge­richts­hofes und neuen Vorgaben des Bundes für die Frequenznutzung.

Zeitgemäß wäre eine abgestufte Regulierung, die Belegungsvorgaben für maximal zwei Drittel der für die analoge Verbreitung genutzten Kanäle vorsieht und die Belegungshoheit der Landesmedienanstalten durch ein Modell von Programmkörben ersetzt, aus denen der Netzbetreiber die konkreten Programme auswählt.

Dieses Modell wird in dem Positionspapier vom Juli 2009 erläutert:

 

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